Rettungseinsatz II – die Wurzelspitzenresektion (WSR)

Ist der Nerv eines Zahnes durch Karies abgestorben, können Bakterien durch den Nervenkanal wandern und eine Entzündung an der Wurzelspitze sowie den umliegenden Knochen verursachen. Dies ist auch bei einem bereits wurzelbehandelten Zahn möglich. Die Entzündung kann sofort Schmerzen und eine Schwellung verursachen, sie kann sich aber auch langsam über Jahre - vom Patienten un­bemerkt- entwickeln. Dabei entsteht ein chronisch entzündlicher Prozess, ein Herd. Im Kieferknochen liegende entzündliche Herde können Bakterien über die Blutgefäße im ganzen Körper streuen und sollten deshalb, auch wenn sie keine Beschwerden verursachen, behandelt werden.

Wurzelspitzenresektion bei bisher unbehandeltem Zahn

Der Eingriff, für den immer ein kleiner Schleimhautschnitt notwendig ist, findet unter lokaler Anästhesie statt. Der Nervkanal wird aufbereitet und mit einer Wurzelfüllung versorgt (orthograde Wurzelfüllung). Die Wurzelspitze wird abgetragen und das umliegende entzündliche Gewebe entfernt. Nach einer Wartefrist kann der Zahn dann definitiv versorgt werden.

Wurzelspitzenresektion bei bereits bestehender Wurzelfüllung

Hat der betroffene Zahn bereits eine Wurzelfüllung, so sollte diese wenn möglich erst vollständig erneuert werden. Bevor die WSR durchgeführt wird. Ist eine vollständige Erneuerung einer Wurzel­füllung nicht möglich, muss der MKG-Chirurg nach dem Abtragen der Wurzelspitze den Nervkanal vom Wurzelende her aufbereiten und zusätzlich dicht verschließen (retrograde Wurzelfüllung).  

Nicht immer ist es aber möglich, eine WSR durchzuführen. Erreicht bei mehrwurzeligen Zähne die Entzündung die Teilungsstelle der Wurzeln oder befindet sich auf der Wurzeloberfläche kein Knochen mehr, muss der Zahn entfernt werden. Dann informieren wir Sie gerne, ob dieser verloren gegangene Zahn durch eine künstliche Wurzel, ein Implantat ersetzt werden kann.

Nach dem Eingriff können Sie i.d.R. Ihre berufliche Tätigkeit nach 1-2 Tage wieder aufnehmen.

Frau lächelnd